Ultraviolette Strahlung - ein Gesundheitsdossier
11. UV-Strahlung in der Arbeitswelt
Arbeiter sind einer UV-Strahlung nicht nur an Arbeitsplätzen im Freien, sondern auch
an vielen anderen Arbeitsplätzen wie zum Beispiel bei Schweißarbeiten, bei der Lack- und
Kunststoffhärtung, bei industrieller Photosynthese, bei Sterilisationsanlagen sowie bei
diversen Labortätigkeiten ausgesetzt.
Die zwei Hauptkategorien von Arbeitern, die einer UV-Ausstrahlung
ausgesetzt werden, sind die Arbeitsplätze im Freien (z.B. Straßen- und
Bauarbeiter, Landwirte und Winzer) sowie die Schweißarbeiter.
- Die Arbeiter, die im Freien arbeiten, sind einer mehr oder wenig hohen
UV-Strahlung ausgesetzt, abhängig von der Tagesstunde, sowie von der Jahreszeit. Die
höchste UV-Belastung ist zwischen 11 und 16 Uhr Sommerzeit zu beobachten, unabhängig
davon ob der Himmel bedeckt ist oder nicht. Durch Reflexion kann die UV-Strahlung
verstärkt werden (Sand: + 10%, Wasser: + 20%, Schnee und Eis: + 80%).
Die biologischen Wirkungen der UV-Strahlung sind bei niedriger Dosis in der Regel ohne
nennenswerten Einfluß auf den menschlichen Körper, dies ist aber bei hoher UV-Strahlung
nicht der Fall. Die Schädlichkeit der Strahlen hängt von der Intensität, der Dauer der
Exposition sowie vom jeweiligen Hauttyp ab.
Akute Hautschäden wie ein Sonnenbrand sind zu vermeiden. Bei regelmäßiger, intensiver
UV-Exposition entstehen chronische Hautschäden wie Photoalterung der
Haut (Seemannshaut) und Altersflecken. Das Hautkrebsrisiko ist stark
erhöht.
Wie kann sich dieser Arbeiter vor zu hoher UV-Exposition
schützen?
Der beste und einfachste Schutz ist eine ausreichende Kleidung und
eventuell eine Kopfbedeckung wie Schutzhelm oder Hut um einen Hitzschlag
sowie einen Sonnenbrand zu vermeiden.
An besonders sonnigen Tagen ist es ratsam die Arme und das Gesicht mit einem Sonnenschutzmittel
zu schützen; bei Verblendungsgefahr ist es empfehlenswert eine Sonnenbrille
zu tragen;
- Die zweite Kategorie von Arbeitern die einer hohen UV-Belastung ausgesetzt sind, sind
die Schweißer (Lichtbogenschweiß- und Schneidverfahren). !
Während die Haut sich bei regelmäßiger UV-Strahlung durch Pigmentierung und Verdickung
von weiteren UV-Strahlung schützt, kann sich das Auge der UV-Strahlung
nicht anpassen. Auch fehlt hier jegliche Warnung vor zu hoher Exposition. Die UV-Strahlung
wird in den vorderen Augenabschnitten absorbiert und kann dort eine schmerzhafte
Photokeratitis (Hornhautentzündung) sowie eine Photokonjunktivitis (Bindehautentzündung)
verursachen, und auf Dauer kann es zu einem Katarakt (Linsentrübung)
führen. Vorsicht ist auch geboten bei einer Staroperation mit Extraktion der Linse: hier
können die UV-Strahlen der Netzhaut schaden.
Bei Schneidbrennern bilden sich Temperaturen bis zu 6000 °C und die entstehende
UV-Strahlung kann durch direkte und indirekte Reflexion weiter entfernte Mitarbeiter
schädigen.
Wie schützt man das Auge vor der UV-Strahlung?
Bei Schweißarbeiten müssen UV-absorbierende Augenschutzfilter getragen
werden. Dieser Augen- oder Gesichtsschutz muß auch vor Helligkeit oder Wärme schützen.
Die Haut muß durch eine entsprechende Kleidung und Arbeitshandschuhe
geschützt werden. Die in der Nähe arbeitenden Personen sollen durch Abschirmung
der Strahlenquelle geschützt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- den betreffenden Betriebsarzt ihres Arbeitgebers (Gesetz vom 17.06.94 über die
arbeitsmedizinischen Dienste)
- oder an die Division de la Santé au Travail, Villa Louvigny, Allée Marconi, L-2120
LUXEMBOURG
Tel: 478-5629 Fax: 467960
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